Die Verbindlichkeit ist die eindeutige, nicht widerlegbare Zuordnung von Informationen zu einer Datenquelle und damit die Eigenschaft von IT-gestützten Verfahren, gewollte Rechtsfolgen bindend herbeizuführen, z.B. bei einer Bestellung zu einem Kunden. Die Verbindlichkeit ergibt sich aus dem Nachweis der Authentizität, der Zurechenbarkeit und der Integrität von Daten.
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