Unbundling, auch Entflechtung genannt, bedeutet, dass auf Grund gesetzlicher Vorgaben die monopolistischen Funktionen (Übertragung und Verteilung) der Strom- und Gasversorger von den freien organisierten Tätigkeiten (Erzeugung, Handel und Vertrieb) getrennt werden müssen. Entflechtungsmaßnahmen zielen auf die Vermeidung von Diskriminierungen, Quersubventionen und Wettbewerbsverzerrungen ab.Nach dem Grad der Trennung zwischen diesen Aktivitäten wird in buchhalterische, informationelle, operationelle und rechtliche Entflechtung unterschieden (§§ 6-10 EnWG).
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