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Glossar Begriffserklärung

Glossar

Lastenheft

Ein Lastenheft (oder Anforderungsspezifikation) beschreibt die unmittelbaren Anforderungen, Erwartungen und Wünsche an ein geplantes IT-Verfahren (oder auch anderer Produkte). Gemäß DIN 69905 beschreibt das Lastenheft die vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages. Das Lastenheft beschreibt in der Regel also, was und wofür etwas gemacht werden soll.

Das Pflichtenheft hingegen beschreibt, wie und womit etwas realisiert werden soll. Nach DIN 69905 beinhaltet das Pflichtenheft die vom Auftragnehmer erarbeiteten Realisierungsvorgaben aufgrund der Umsetzung des vom Auftraggeber vorgegebenen Lastenheftes. Auch werden in der Praxis die Begriffe Lastenheft, Pflichtenheft und Spezifikation oft nicht klar gegeneinander abgegrenzt oder gar synonym verwendet. Die unklare Verwendung der Begriffe Lastenheft und Pflichtenheft ist häufig Ursache für Missverständnisse innerhalb der Projektabwicklung.

Grundsätzlich läßt sich aber sagen, dass ein Lastenheft  zeitlich vor dem Pflichtenheft kommt und unspezifizierter als dieses formuliert ist. Sowohl das Lasten- als auch das Pflichtenheft sollten stets Bestandteil des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein.

 
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