Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sind von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV), Eschborn, ausgearbeitet worden und mit dem Begleitschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 07.11.1995 erlassen worden (1995 - IV A 8 - S 0316 - 52/95- BStBl 1995 I S. 738). Die GoBS stellen eine Konkretisierung insb. der §§ 145 bis 147 Abgabenordnung (und des § 239 Abs. 4 HGB) in Bezug auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und der Aufbewahrungspflichten bei Einsatz von DV-gestützten Buchführungssystemen dar.Eine Arbeitsgruppe unter der Schirmherrschaft der AWV überarbeitet gegenwärtig die GoBS. Die Überarbeitung soll bis Ende 2006 abgeschlossen sein. Mit der Veröffentlichung der neuen GoBS durch die Bundesfinanzbehörden wird nicht vor Ende 2007 gerechnet.In den GoBS wird die Behandlung aufbewahrungspflichtiger Daten und Belege in elektronischen Buchführungssystemen sowie in revisionssicheren Dokumentenmanagement- und Archivsystemen geregelt. Ein wesentlicher Kernpunkt ist das interne Kontrollsystem (IKS). Die GoBS beinhalten die Vorgaben für die Verfahrensdokumentation, die zum Nachweis des ordnungsmäßigen Betriebes des Systemes erforderlich ist.Unmittelbar gelten die GoBS nur für steuerliche Buchführung, da jedoch zahlreiche - gerade kleine und mittlere (KMU) - Unternehmen eine Einheitsbilanz erstellen, wirken sie sich auch (indirekt) auf die handelsrechtliche Buchführung aus. Weiterhin sind die korrespondierenden Paragrafen aus dem Handelsgesetzbuch weitestegend indentisch formuliert.Die GoBS stehen in unserem InfoCenter als Download bereit (Downloadlink). Weiterhin ist dort auch eine eine inoffizielle und nicht amtliche Übersetzung in englischer Sprache verfügbar, die wir für interne Zwecke angefertigt haben (Downloadlink).
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