Mit Schreiben 28.11.2007 (II A 3 - 1445/06/0029) hat das Bundesfinanzministerium Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ) geregelt. Sie orientieren sich eng an den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen durch Finanzämter (GDPdU).Die GDPdUZ finden auf der Grundlage der Abgabenordnung, des Außenwirtschaftsgesetzes, der VO (EWG) Nr. 2913/92, der Präferenzregelungen und der VO (EWG) Nr 4045/89 statt. Die Grundsätze betreffen mithin die Bereiche des Zoll-, Verbrauchssteuer-, Marktordnungs- und des Außenwirtschaftsrechts.
Der Erlass des BMF ist in unserem InfoCenter hinterlegt (Link).
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