Seit dem 12.10.2000 sind die Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) der öffentlichen Hand für die Vertragstypen
eingeführt worden.
Diese ersetzen zum Teil die seit 1972 geltenden Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB) als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung für IT-Leistungen. Da bisher nur die vier o.g. Vertragstypen erhältlich sind, ist bis zum Vorliegen aller vorgesehenen EVB-IT-Vertragstypen bei jeder IT-Beschaffung zu entscheiden, ob die EVB-IT oder die BVB heranzuziehen sind.
Die Verträge (EVB-IT, BVB) sowie umfangreiche weiterführende Informationen sind auf der Homepage der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium des Innern (KBSt) frei verfügbar.
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