BDSG steht als Abkürzung für das deutsche Bundesdatenschutzgesetz. Die aktuelle Fassung ist am 23.05.2001 in Kraft getreten; zum 22.05.2004 endete die dreijährige Übergangsfrist. Erforderlich wurde die Neuregelung unter anderem, um die EU-Datenschutzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Das Bundesdatenschutzgesetz enthält die wichtigsten, aber nicht alle Regeln zum Thema. In Gesetzen zu Spezialthemen finden sich Normen, die ebenfalls den Datenschutz betreffen (bspw. im TKG).
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